Die Zeichen stehen auf Wandel im Bereich der Gebäudeenergieversorgung. Mit der Einführung eines Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung setzt die Bundesregierung ein klares Signal für nachhaltige und umweltfreundliche Heizlösungen. Das Bundeskabinett hat kürzlich den Gesetzentwurf durchgewunken, der nun den Weg für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ebnet. In diesem Artikel beleuchten wir, was diese Neuerung für Hausbesitzer und die deutsche Energieversorgung bedeutet.

 

Wärmeplanung als Grundlage für die Zukunft

Die Einführung der kommunalen Wärmeplanung ist ein Schritt hin zu einer klimaneutralen Zukunft. Laut dem neuen Gesetzentwurf müssen alle Kommunen in Deutschland Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Diese Pläne geben Aufschluss darüber, wo in den kommenden Jahren Fernwärme-Versorgungen, Nahwärme oder Wasserstoffnetze entstehen sollen. Dabei spielen Straßen und Stadtviertel eine entscheidende Rolle. Diese Planung ist von zentraler Bedeutung, da sie Hauseigentümer darüber informiert, welche Heizungsvariante in ihrem Gebiet besonders effizient und umweltfreundlich ist.

Die Pflicht zur Wärmeplanung erfolgt gestaffelt nach der Größe der Städte. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2026 Zeit, ihre Wärmepläne vorzulegen, während kleinere Kommunen dies bis zum 30.6.2028 tun müssen. Diese Fristen geben den Kommunen ausreichend Zeit, um ihre individuellen Potenziale für klimafreundliche Heizlösungen zu identifizieren und umzusetzen.

 

Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz

Die kommunale Wärmeplanung ergänzt das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) und eröffnet neue Möglichkeiten für nachhaltige Heizlösungen. Eine der zentralen Änderungen betrifft die Verpflichtung zur Verwendung erneuerbarer Energien. Bisherige Heizungsanlagen, die ausfallen oder nicht mehr funktionstüchtig sind, müssen durch Heizungen ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Neubaugebiete, in denen ab 2024 bereits eine 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien besteht.

Die Zwischenziele für bestehende Wärmenetze wurden ebenfalls angepasst. Ursprünglich sollte bis 2030 ein Anteil von 50 Prozent erneuerbarer Energien erreicht werden. Diese Zielvorgabe wurde nun auf 30 Prozent bis 2030 und 80 Prozent bis 2040 reduziert. Diese Anpassung spiegelt das Engagement Deutschlands wider, die Energiewende konsequent voranzutreiben.

 

Heizungstausch: Mehr Flexibilität und Förderung

Der Austausch von alten Öl- und Gasheizungen ist ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes. Um Hauseigentümern mehr Zeit und Flexibilität zu geben, wurde die ursprüngliche Pflicht zum Heizungstausch aufgeweicht. Die Parteien der Ampel-Koalition haben sich auf Leitplanken geeinigt, die verschiedene Aspekte des Heizungstauschs regeln.

Ein zentrales Element ist die Einführung einer weiteren Modernisierungsumlage für Vermieter. Diese Umlage kann auf bis zu zehn Prozent erhöht werden, wenn der Vermieter staatliche Förderungen in Anspruch nimmt. Dies soll Vermieter dazu motivieren, auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen. Die Förderung wird dabei an die Mieter weitergegeben, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Für den Kauf klimafreundlicher Heizungen ist eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent der Investition vorgesehen. Dieser Betrag kann für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro sogar auf 100 Prozent steigen. Zusätzlich wird ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis 2028 gewährt, der anschließend sukzessive reduziert wird.

 

Grüne Gasheizungen als Option

Das Gesetz berücksichtigt auch den Einsatz von grünen Gasheizungen. Funktionierende Gasheizungen müssen nicht ausgetauscht werden, sofern keine kommunale Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht. In diesen Fällen ist eine schrittweise Erhöhung des Anteils von “grünen Gasen” vorgesehen. Neue Gasheizungen müssen ab 2029 mindestens 15 Prozent “grüne Gase” verwenden, bis 2040 soll dieser Anteil auf 60 Prozent ansteigen. Die genannten Gase stammen aus erneuerbaren Quellen wie Biogas oder Wasserstoff.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einführung von Wasserstoff in der Wärmeversorgung mit technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden ist. Die Umstellung der Industrieproduktion erfordert erhebliche Mengen an Wasserstoff, was die Diskussion um diese Technologie zusätzlich komplex macht.

 

Fazit: Auf dem Weg zu nachhaltigem Heizen

Die Einführung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung markiert einen bedeutsamen Schritt hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Die Verknüpfung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ebnet den Weg für erneuerbare Energien und umweltfreundliche Heizlösungen. Hausbesitzer erhalten mehr Klarheit über die effizientesten Heizungsvarianten in ihren Gebieten und können von staatlichen Förderungen profitieren. Durch die Flexibilisierung der Heizungstausch-Pflicht und die Integration von grünen Gasheizungen zeigt sich Deutschland als Vorreiter im Kampf gegen den Klimawandel. Mit dieser wegweisenden Gesetzgebung werden die Weichen für eine nachhaltige Zukunft im Gebäudeenergiesektor gestellt